Interesse den Rudersport kennen zu lernen? Zum Saisonbeginn (Anfang Mai s. unter Termine) bieten wir Ruderschnupperkurse für Jugendliche und  Erwachsene an.

Gefallen am Ruder- und/oder Segelsport gefunden? Mitglied werden?  Herzlich willkommen im WSV Altwarmbüchen!
Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen und Formulare rund um die Mitgliedschaft hinterlegt:

1. Beitragsordnung

2. Arbeitsstundenordnung

3. Aufnahmeantrag / Beitragsordnung / Einzugsermächtigung (als pdf zum download und drucken)

4 Ruderordnung/Hausordnung (als pdf zum download und drucken)


1.  Beitragsordnung

Beitragsordnung des Wassersportvereins Altwarmbüchen e.V.

Stand: 26.01.2007

A.     Jahresbeiträge

1.      Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre                                                                                     78,00 € 

2.      Schüler usw. ab 18 Jahre mit Bescheinigung.  Bis zum 27. Lebensjahr                            78,00 €

3.      Einzelmitglieder ab 18 Jahre                                                                                                        96,00 €

4.      Kleinfamilien (bestehend aus 2 Erwachsenen als Ehepaar bzw. in eheähnlicher

       Gemeinschaft  oder 1 Erwachsener als Elternteil und maximal 1 Kind)                            126,00 €

5.      Familien (einschl. Kinder und Jugendliche ab 18 Jahre mit Bescheinigung.

        Bis zum 27. Lebensjahr)                                                                                                             180,00 €


Der Jahresbeitrag wird am 15. März abgebucht.


B.    Aufnahmegebühr

Ein voller Jahresbeitrag gemäß A.

C.    Sonstige Beiträge, Gebühren und Umlagen

Sonstige Beiträge, Gebühren und Umlagen, die nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung erhoben werden müssen, sind gesondert zu entrichten.

- Sportbootführerschein Binnen mit Prüfungsgebühren                                                          160,00 €

        - SKS-Schein/Sportbootführerschein See ohne Prüfungsgebühren                                       80,00 €

            - Optimisten                                                                                                                                         60,00 €

             - Windsurfschein ohne Prüfungebühren                                                                                       60,00 €

 D.     Allgemeine Festlegungen zur Beitragsordnung


1. Im Fall eines Wechsels von der Mitgliedschaft für Einzelpersonen in die Mitgliedschaft für Kleinfamilien oder in die Familienmitgliedschaft sowie beim Wechsel von der Mitgliedschaft für Kleinfamilien in die Familienmitgliedschaft werden bereits früher gezahlte Aufnahmegebühren angerechnet.

2.Im Falle eines Wechsels von der Mitgliedschaft mit höherem Jahresbeitrag in eine mit niedrigerem Jahresbeitrag ist keine Aufnahmegebühr zu entrichten.

3. Beantragt ein ehemaliges Mitglied die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft, so ist erneut eine Aufnahmegebühr zu entrichten.

4. Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende ab 18 Jahren haben jeweils bis zum 28.02. jährlich eine Bescheinigung über ihren
Status vorzulegen. Bei nicht oder verspäteter Vorlage ist der Beitrag für Einzelmitglieder ab 18 Jahre zu entrichten und wird nicht erstattet.

5. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft werden verbliebende monatliche Teilbeträge des entrichteten Jahresbeitrags nicht erstattet. Jedoch erfolgt bei fristgerechter Kündigung zum Ablauf des 1. oder 2. Jahresquartals die Beitragseinziehung nur in Höhe von 1/4 bzw. 1/2 des Jahresbeitrags.


2.  Arbeitsstundenordnung

Dies ist die Arbeitsstundenordnung des Wassersportvereins Altwarmbüchen e.V.

1. Einzelmitglieder ab 18 Jahre und Familien sind verpflichtet, die durch die Mitgliederversammlung beschlossene Arbeitsstundenleistung zu erbringen. Die betreffenden Mitglieder müssen sich selbst bei den Organisatoren der Arbeitsleistungen anmelden.

2. Die Mitarbeit bei Veranstaltungen wird als Arbeitsstundenleistung anerkannt.

3. Die Festlegung der Anzahl der Arbeitsstunden sowie der Ersatzleistung für nicht gearbeitete Stunden erfolgt auf der jährlichen Mitgliederversammlung.

4. Für das Jahr 2011 wurden 7 Arbeitsstunden festgelegt.

5. Für nicht erbrachte Arbeitsstunden sind derzeit ersatzweise 12,00 Euro pro Stunde an den WSV Altwarmbüchen e.V. zu entrichten.

6. Mitglieder, die für einen längeren Zeitraum ihren Wohnsitz außerhalb des Großraums Hannover haben, können bei dem Vorstand beantragen, dass sie von der Arbeitsleistung befreit werden.

7. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, sind von der Arbeitsleistung befreit.


3. Aufnahmeantrag, Beitragsordnung und Einzugsermächtigung

(Aufnahmeantrag, Beitragsordnung, Einzugsermächtigung und Ruderordnung zum download und drucken als PDF)

Aufnahmeantrag

Beitragsordnung

Einzugsermächtigung


4. Ruderordnung plus Anlage, Hausordnung

Ruderordnung und Anlage II zur Ruderordnung 

Hausordnung