Interesse den Rudersport kennen zu lernen? Zum Saisonbeginn (Anfang Mai s. unter Termine) bieten wir Ruderschnupperkurse für Jugendliche und Erwachsene an.
Gefallen am Ruder- und/oder Segelsport gefunden? Mitglied werden? Herzlich willkommen im WSV Altwarmbüchen!
Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen und Formulare rund um die Mitgliedschaft hinterlegt:
1. Beitragsordnung
2. Arbeitsstundenordnung
3. Aufnahmeantrag / Beitragsordnung / Einzugsermächtigung (als pdf zum download und drucken)
4 Ruderordnung/Hausordnung (als pdf zum download und drucken)
1. Beitragsordnung
Beitragsordnung des Wassersportvereins Altwarmbüchen e.V.
Stand: 26.01.2007
A.
Jahresbeiträge
1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre 78,00 €
2. Schüler usw. ab 18 Jahre mit Bescheinigung. Bis zum 27. Lebensjahr 78,00 €
3. Einzelmitglieder ab 18 Jahre 96,00 €
4.
Kleinfamilien
(bestehend aus 2 Erwachsenen als Ehepaar bzw. in eheähnlicher
Gemeinschaft oder 1 Erwachsener als Elternteil und maximal 1 Kind) 126,00 €
5.
Familien
(einschl. Kinder und Jugendliche ab 18 Jahre mit Bescheinigung.
Bis zum 27. Lebensjahr) 180,00 €
Der Jahresbeitrag wird
am 15. März abgebucht.
B. Aufnahmegebühr
Ein voller Jahresbeitrag gemäß A.
C. Sonstige Beiträge, Gebühren und Umlagen
Sonstige Beiträge, Gebühren und Umlagen, die nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung erhoben werden müssen, sind gesondert zu entrichten.
- Sportbootführerschein
Binnen mit Prüfungsgebühren 160,00 €
- SKS-Schein/Sportbootführerschein
See ohne Prüfungsgebühren 80,00 €
- Optimisten 60,00 €
- Windsurfschein ohne Prüfungebühren 60,00 €
D. Allgemeine Festlegungen zur Beitragsordnung
2.Im Falle eines Wechsels von der Mitgliedschaft mit höherem Jahresbeitrag in eine mit niedrigerem Jahresbeitrag ist keine Aufnahmegebühr zu entrichten.
3. Beantragt ein ehemaliges Mitglied die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft, so ist erneut eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
4. Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende ab 18 Jahren haben jeweils bis zum 28.02. jährlich eine Bescheinigung über ihren
Status vorzulegen. Bei nicht oder verspäteter Vorlage ist der Beitrag für Einzelmitglieder ab 18 Jahre zu entrichten und wird nicht erstattet.
5. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft werden verbliebende monatliche Teilbeträge des entrichteten Jahresbeitrags nicht erstattet. Jedoch erfolgt bei fristgerechter Kündigung zum Ablauf des 1. oder 2. Jahresquartals die Beitragseinziehung nur in Höhe von 1/4 bzw. 1/2 des Jahresbeitrags.
2. Arbeitsstundenordnung
Dies ist die Arbeitsstundenordnung des Wassersportvereins Altwarmbüchen e.V.
1. Einzelmitglieder ab 18 Jahre und Familien sind verpflichtet, die durch die
Mitgliederversammlung beschlossene Arbeitsstundenleistung zu erbringen. Die
betreffenden Mitglieder müssen sich selbst bei den Organisatoren der
Arbeitsleistungen anmelden.
2. Die Mitarbeit bei Veranstaltungen wird als Arbeitsstundenleistung anerkannt.
3. Die Festlegung der Anzahl der Arbeitsstunden sowie der Ersatzleistung für
nicht gearbeitete Stunden erfolgt auf der jährlichen Mitgliederversammlung.
4. Für das Jahr 2011 wurden 7 Arbeitsstunden festgelegt.
5. Für nicht erbrachte Arbeitsstunden sind derzeit ersatzweise 12,00 Euro pro
Stunde an den WSV Altwarmbüchen e.V. zu entrichten.
6. Mitglieder, die für einen längeren Zeitraum ihren Wohnsitz außerhalb des
Großraums Hannover haben, können bei dem Vorstand beantragen, dass sie von der
Arbeitsleistung befreit werden.
7. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, sind von der
Arbeitsleistung befreit.
3. Aufnahmeantrag, Beitragsordnung und Einzugsermächtigung
(Aufnahmeantrag, Beitragsordnung, Einzugsermächtigung und Ruderordnung zum download und drucken als PDF)
4. Ruderordnung plus Anlage, Hausordnung
Ruderordnung und Anlage II zur Ruderordnung